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Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT-Service Kreft UG (haftungsbeschränkt)

Version 2.0 | Gültig ab 27.06.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT-Service Kreft UG (haftungsbeschränkt)

Gültig ab: 27. Juni 2025

Version: 2.0

 

§ 1 – Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen:
IT-Service Kreft UG (haftungsbeschränkt)
Bahnhofstraße 7
45721 Haltern am See
Telefon: 02364/5167
Support-Hotline: 02364/94032051
E-Mail: info@it-service-kreft.com
Support: support@it-service-kreft.com
Internet: www.it-service-kreft.com
Weitere Domains: www.haltern.computer, www.it-service-kreft.de
Geschäftsführer: Björn Kreft
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen
Handelsregisternummer: HRB 16536
Steuernummer: 359/5765/4523
USt-IdNr.: DE350822130
(nachfolgend „IT-Service Kreft“ oder „Anbieter“)
und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).

(2) Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von IT-Service Kreft erbrachten Leistungen, insbesondere:
IT-Dienstleistungen (Support, Wartung, Consulting)
Managed Service Provider (MSP) Verträge
Cloud-Services und Microsoft 365 Betreuung
Hardware-Verkauf und -Installation
Software-Lizenzen und -Implementierung
Cybersecurity-Services
Netzwerktechnik und -betreuung

(3) Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als IT-Service Kreft ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt hat.

(4) Änderungen der AGB
IT-Service Kreft behält sich vor, diese AGB für zukünftige Geschäfte zu ändern. Bestehende Verträge
werden durch AGB-Änderungen nicht berührt, es sei denn, der Kunde stimmt den Änderungen
ausdrücklich zu.

§ 2 – Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote
Alle Angebote von IT-Service Kreft sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Angebote sind 30 Tage gültig, soweit nicht anders angegeben.

(2) Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
Schriftliche Auftragsbestätigung durch IT-Service Kreft
Beginn der Leistungserbringung
Annahme einer verbindlichen Bestellung
Digitale Bestätigung über das Kundenportal

(3) Elektronischer Geschäftsverkehr
Bei Online-Bestellungen über www.it-service-kreft.com oder andere IT-Service Kreft Domains kommt der
Vertrag durch Bestätigung der Bestellung zustande. Der Kunde erhält eine automatische
Eingangsbestätigung.

(4) Änderungen und Ergänzungen
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Bestätigung
über das Atera-Kundenportal.

§ 3 – Leistungsumfang und Durchführung

(1) Leistungsbeschreibung
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem
Angebot oder dem Service-Level-Agreement (SLA).

(2) MSP-Services
Für MSP-Verträge gelten die spezifischen Service-Level-Agreements mit definierten:
Response-Zeiten
Verfügbarkeitsgarantien
Leistungsumfang
Eskalationsprozessen

(3) Support-Services
Support-Leistungen werden über das Atera-Kundenportal und die E-Mail-Adresse support@it-service-
kreft.com abgewickelt. Support-Zeiten sind, soweit nicht anders vereinbart:
Montag bis Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr
Notfall-Support nach gesonderten Vereinbarungen

(4) Remote-Services
IT-Service Kreft ist berechtigt, Leistungen remote zu erbringen, sofern dies technisch möglich und
zumutbar ist. Der Kunde stellt die notwendigen technischen Voraussetzungen bereit.

(5) Vor-Ort-Services
Vor-Ort-Termine werden nach Absprache vereinbart. Bei unverschuldetem Nichtantreffen des Kunden
werden die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.

§ 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Allgemeine Mitwirkung
Der Kunde ist verpflichtet:
Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereitzustellen
Notwendige Zugänge und Berechtigungen zu gewähren
Backup-Maßnahmen vor Systemeingriffen durchzuführen
IT-Service Kreft über relevante Systemänderungen zu informieren

(2) Datenschutz und Datensicherheit
Der Kunde gewährleistet:
Rechtmäßige Übertragung von Daten an IT-Service Kreft
Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Regelmäßige Datensicherung
Information der Mitarbeiter über Remote-Zugriffe

(3) Systemvoraussetzungen
Der Kunde stellt sicher, dass:
Systeme den Mindestanforderungen entsprechen
Internetverbindung für Remote-Services verfügbar ist
Notwendige Software-Lizenzen vorhanden sind
Sicherheitssoftware installiert und aktuell ist

(4) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung
Verzögerungen aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten
und können zu Mehrkosten führen.

(5) Backup-Mitwirkungspflicht
Der Kunde gewährleistet die ordnungsgemäße, regelmäßige und getestete Datensicherung aller
kritischen Daten. IT-Service Kreft weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne funktionierende Backups ein
erhebliches Datenverlustrisiko besteht. Die Verantwortung für Backup-Strategien, deren Umsetzung und
die Funktionsfähigkeit liegt beim Kunden, sofern nicht gesondert Backup-Services beauftragt wurden. IT-
Service Kreft übernimmt keine Haftung für Datenverluste bei fehlenden oder defekten
Kundensicherungen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 5 – Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.

(2) MSP-Verträge und wiederkehrende Services
Monatliche Zahlungen sind im Voraus fällig
Jährliche Vorauszahlung gewährt 5% Rabatt
Preisanpassungen mit 3 Monaten Vorlauf möglich

(3) Projektgeschäft und einmalige Services
Bei Projekten über 1.000€: 50% Anzahlung, Rest nach Fertigstellung
Bei kleineren Aufträgen: Zahlung nach Leistungserbringung
Stundensätze gemäß aktueller Preisliste

(4) Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei MSP-Verträgen
können kürzere Zahlungsziele vereinbart werden.

(5) Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
berechnet. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz.

(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder
Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

§ 6 – Hardware-Verkauf und Stornierung

(1) Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Verbraucher haben bei Standardware das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB. Das
Widerrufsrecht erlischt bei:
nach Kundenspezifikation angefertigter Hardware
Software mit entfernter Originalversiegelung
Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist

(2) Stornierung durch Unternehmer
Unternehmer können Standard-Hardware binnen 7 Tagen nach Lieferung gegen Zahlung einer
Bearbeitungsgebühr von 10% des Nettokaufpreises (mindestens 25€) zurückgeben, sofern:
die Ware unbenutzt und in Originalverpackung ist
keine Konfiguration oder Installation erfolgt ist
die Rücksendung ordnungsgemäß angekündigt wurde

(3) Ausschluss der Rückgabe
Eine Rückgabe ist ausgeschlossen bei:
nach Kundenspezifikation konfigurierter Hardware
bereits beim Hersteller bestellter Sonderware
Software mit entfernter Versiegelung
Hardware mit kundenspezifischer Gravur oder Kennzeichnung

(4) Stornierung in verschiedenen Phasen
Phase 1 – Angebotserstellung: Kostenfreie Stornierung bis zur Auftragsannahme möglich. Phase 2 –
Nach Auftragsbestätigung:
Binnen 24h: kostenfrei
24-72h: Bearbeitungsgebühr 25€
Nach 72h: je nach Bestellstatus beim Hersteller
Phase 3 – Nach Herstellerbestellung: Stornierung nur noch bei außergewöhnlichen Umständen
möglich.

(5) Sonderbestimmungen für MSP-Kunden
Für Kunden mit MSP-Verträgen gelten erweiterte Kulanzregelungen:
14 Tage Rückgaberecht auch bei Standard-B2B-Hardware
Reduzierte Bearbeitungsgebühren (5% statt 10%)
Kostenfreie Abholung bei Aufträgen >500€

(6) Gebrauchte Hardware und Laptops
Gewährleistung bei Gebrauchtware:
Bei Verkauf an Unternehmer: 12 Monate Gewährleistung
Bei Verkauf an Verbraucher: 24 Monate gesetzliche Gewährleistung
Gewährleistung bezieht sich nur auf die zum Verkaufszeitpunkt beschriebenen Eigenschaften
Zustandsbeschreibung:
Gebrauchte Geräte werden nach bestem Wissen beschrieben
Altersbedingte Gebrauchsspuren (Kratzer, Abnutzung, leichte Verfärbungen) sind kein Mangel

Akku-Kapazität bei gebrauchten Laptops ist naturgemäß reduziert und kein Gewährleistungsfall

Software wird grundsätzlich ohne Betriebssystem und Programme geliefert, soweit nicht anders angegeben

Ausschluss bei Gebrauchtware:

  • Kosmetische Mängel wie Kratzer, Druckstellen oder Verfärbungen
  • Normale Verschleißerscheinungen entsprechend dem Gerätealter
  • Reduzierte Akkulaufzeit bei Laptops und mobilen Geräten
  • Fehlende Originalverpackung oder Zubehör, soweit nicht ausdrücklich erwähnt

Datenträger-Löschung:
Festplatten werden nach Möglichkeit sicher gelöscht
Eine vollständige Datenvernichtung kann nicht garantiert werden
Kunde ist für finale Datenlöschung selbst verantwortlich

 § 7 – Software-Lizenzen und Cloud-Services

(1) Software-Lizenzen
IT-Service Kreft vermittelt Software-Lizenzen als Händler oder Reseller
Es gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers
Der Kunde erhält Nutzungsrechte entsprechend der erworbenen Lizenz

(2) Microsoft 365 und Cloud-Services
Abrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlicher Nutzeranzahl
Lizenzänderungen sind mit 30 Tagen Vorlauf möglich
Datenmigration und Setup nach gesonderten Vereinbarungen

(3) Support für lizenzierte Software
Support für Software erfolgt im Rahmen der jeweiligen MSP- oder Support-Verträge. Herstellersupport
kann bei Bedarf vermittelt werden.

 § 8 – Auftragsverarbeitung nach DSGVO

(1) Anwendungsbereich
Soweit IT-Service Kreft personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein separater
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

(2) Auftragsverarbeitung liegt vor bei:
Remote-Support und Fernwartung mit Zugriff auf Systeme
Cloud-Services und Microsoft 365 Betreuung
Backup-Services mit Zugriff auf Kundendaten
Monitoring und Systempflege
Jeder Tätigkeit mit möglichem Zugriff auf personenbezogene Daten

(3) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
IT-Service Kreft verpflichtet sich zur Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer
Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten entsprechend Art. 32 DSGVO.

(4) Weisungsgebundenheit
IT-Service Kreft verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des
Kunden und nicht für eigene Zwecke.

(5) Unterauftragsverarbeiter

Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (z.B. Cloud-Provider) erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung
des Kunden und unter Abschluss entsprechender AVV.

§ 9 – Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Datenschutz
IT-Service Kreft verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Details regelt die separate Datenschutzerklärung.

(2) Auftragsverarbeitung
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden wird ein separater
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

(3) Vertraulichkeit
IT-Service Kreft verpflichtet sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt
gewordenen Informationen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

(4) Betriebsgeheimnisse
Der Kunde verpflichtet sich, Betriebsgeheimnisse und Know-how von IT-Service Kreft vertraulich zu
behandeln.

§ 9 – Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistung für Sachen
Für Hardware und materielle Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. IT-Service
Kreft kann nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen.

(2) Gewährleistung für Dienstleistungen
Für Dienstleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Nacherfüllung erfolgt durch kostenlose
Nachbesserung der mangelhaften Leistung.

(3) Haftungsbeschränkung
Die Haftung von IT-Service Kreft ist beschränkt auf:
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

(4) Höhe der Haftung
Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt.

(5) Datenverlust
Für Datenverlust haftet IT-Service Kreft nur, wenn der Kunde keine ordnungsgemäßen Datensicherungen
durchgeführt hat, durch die der Datenverlust mit angemessenem Aufwand hätte vermieden werden
können.

 

§ 10 – Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit von MSP-Verträgen
MSP-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere
12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(2) Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Ordentliche Kündigung: 3 Monate zum Vertragsende
Außerordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund möglich

Kündigung bedarf der Schriftform

(3) Folgen der Kündigung
Nach Vertragsende:
Werden alle Remote-Zugänge entfernt
Sind Kundendaten binnen 30 Tagen abzuholen
Erfolgt die Rückgabe von Hardware nach Vereinbarung

(4) Projektverträge
Projektverträge enden mit Abschluss des Projekts oder durch Kündigung nach den vertraglichen
Bestimmungen.

 

§ 11 – Höhere Gewalt und Störungen

(1) Höhere Gewalt
IT-Service Kreft haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere:
Naturkatastrophen
Krieg, Terrorismus, Epidemien
Behördliche Anordnungen
Streik und Aussperrung

(2) Technische Störungen
Bei technischen Störungen durch Dritte (Internet-Provider, Cloud-Anbieter, Hersteller) ist IT-Service Kreft
von der Leistungspflicht befreit, soweit die Störung nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt.

(3) Cyber-Angriffe
Bei Cyber-Angriffen auf Systeme von IT-Service Kreft oder seinen Partnern kann die Leistungserbringung
vorübergehend eingestellt werden, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.

 

§ 12 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Eigentumsrechte
Alle von IT-Service Kreft entwickelten Lösungen, Skripte und Dokumentationen bleiben Eigentum von IT-
Service Kreft. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Kundenspezifische Entwicklungen
Bei kundenspezifischen Entwicklungen gegen gesonderte Vergütung erhält der Kunde erweiterte
Nutzungsrechte nach separater Vereinbarung.

(3) Schutz vor Urheberrechtsverletzungen
Der Kunde verpflichtet sich, keine urheberrechtswidrigen Inhalte über die von IT-Service Kreft betreuten
Systeme zu übertragen.

 

§ 13 – Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen IT-Service Kreft und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Haltern am See, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

(4) Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung
maßgebend.

 

 

 

 

IT-Service Kreft UG (haftungsbeschränkt)
Björn Kreft, Geschäftsführer
Haltern am See, 27. Juni 2025

Diese AGB sind gültig ab 27. Juni 2025 und ersetzen alle vorherigen Versionen. Die aktuelle Version ist
jederzeit unter www.it-service-kreft.com abrufbar.